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Die Verordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMV) wurde auf den 1. Januar 2008 gemeinsam mit dem revidierten Art. 17 des Volksschulgesetzes (VSG) in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung der neuen Verordnung hat zur Folge:
a. Die besonderen Massnahmen werden flächendeckend, in vorgegebenem Umfang und basierend auf lokalen Konzepten, im ganzen Kanton angeboten.
b. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden den Gemeinden entsprechend ihrer Schülerzahl unter Berücksichtigung eines Sozialindexes zugeteilt.
c. Die zur Verfügung stehenden Mittel können von den Gemeinden zur Unterstützung von integrativem Unterricht an Regelklassen eingesetzt werden.
d. Die Erziehungsdirektion erhält im Bereich der besonderen Massnahmen wirkungsvolle Instrumente zur Wahrnehmung ihrer Steuerungsfunktion.

Basierend auf diesen kantonalen Vorgaben wurde eine strategische Projektgruppe zur Umsetzung Artikel 17 (SPG) eingesetzt. Diese besteht aus politischen Mitgliedern aller Gemeinden des Schulverbandes Nidau (OSV) - bestehend aus folgenden Gemeinden: Nidau, Port, Bellmund, Jens, Hermrigen, Merzligen, Ipsach - und Delegierten der Verbandsschulkommission. Die SPG hat eine operative Projektgruppe (OPG) eingesetzt um ein Integrationskonzept zu entwickeln, in welchem ein Umsetzungsmodell erarbeitet wird, welches ab August 2009 implementiert werden soll. In der OPG sind alle Schulen des Einzugsgebiets des OSV vertreten.

Vision (längerfristige Perspektive)
Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden in unserer Schule in Regelklassen integriert. Die Klassen, die Lehrpersonen und die Kinder werden durch zusätzliche Lektionen von Speziallehrpersonen oder HeilpädagogInnen begleitet und unterstützt. Es bestehen zwei Klassen für besondere Bedürfnisse (KfB). Eine Unter- und Mittelstufe, 1.- 6 . Klasse und eine Oberstufe, 7. – 9. Klasse.


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