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Pensum der ersten Klasse in 2 Schuljahren, ist vorläufig bei Jahrgangsklassen die Terminologie. Für die Absolvierung der Pensen der 1. und 2. Klasse drei Jahre zur Verfügung, ist bei Mischklassen und Basisstufe möglich. Die IF-Lehrperson wird zu gegebener Zeit (vorgängig) mit der Regellehrperson Kontakt aufnehmen, wenn klar ist, wie viele IF- Lektionen konkret an der Klasse zugeteilt werden. Die IF-Lektionen sind auf die Schulen verteilt, somit ist klar wie viele Lektionen der IF-Lehrperson zur Verfügung stehen, der Einsatz deren liegt im Ermessen der IF-Lehrperson und der Schulleitung vor Ort. Durch Netzgespräche mit allen Betroffenen werden die besonderen Massnahmen periodisch überprüft. Dadurch besteht die Möglichkeit Anpassungen periodisch vorzunehmen. Für die Verteilung der IF-Lektionen ist die IF-Lehrperson und die Schulleitung zuständig. Sicher in Absprache mit den Regellehrpersonen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien für die Verteilung pro Kind/Klasse.
rILZ SchülerInnen haben nicht per se Anspruch auf IF-Lektionen, es muss aber situativ entschieden werden. |